Dienstag, 15. Juli 2008

Terrorhühner und Gesetzgebergockel

Wow, das ist echt lächerlich. Ein Fall, in dem ein so genannter "Terrorparagraph" missbraucht wird. Dass Polizeigewalt auch hier in Deutschland von der Justiz mit Nachsicht behandelt wird, ist wissenschaftlich erwiesen. Ein gewalttätiger Polizist bekommt für die gleiche Straftat in der Regel ein milderes Urteil oder wird 'aus Mangel an Beweisen' freigesprochen, als sein potentielles Opfer oder ein Demonstrant.